1. Die sich im Zusammenhang mit der Lieferung und der Montage von photovoltaischen und solarthermischen Anlagen (nachfolgend „Anlagen“ genannt) sowie einzelner Bestandteile solcher Anlagen (nachfolgend „Anlagenteile“ genannt) getroffenen Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer ergeben sich aus der Bestellung, der Auftragsbestätigung und diesen AGB
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung können wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen annehmen. Ist die bestellte Ware bei uns vorrätig, so reduziert sich die Frist auf eine Woche. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bestellung.
3. Von uns gefertigte, zeichnerische oder sonstige graphische Darstellungen verstehen sich als Nährungsdarstellungen.
1.Eine Montage der Anlage oder der Anlagenteile ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Soweit die Anlage oder Anlagenteile nicht montiert werden, sind sie an unserem Firmensitz abzuholen. Sollen die Anlage oder Anlagenteile auf Wunsch des Käufers versendet werden, so sind Frachtgebühren, Versicherung und Verpackung vom Käufer zu tragen.
2. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
1. Soweit vertraglich keine Frist für die Lieferung und Montage einer Anlage oder eines Anlagenteils vereinbart wurde, kann der Käufer uns vier Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten.
2. Soweit vertraglich keine Frist für die Lieferung einer Anlage oder eines Anlagenteils ohne Montageverpflichtung vereinbart wurde, kann der Käufer uns zwei Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten.
3. Soweit wir eine verbindlich vereinbarte Frist nicht einhalten und die Geltendmachung von Rechten des Käufers eine angemessene Nachfrist voraussetzt, so beträgt die Nachfrist mindestens zwei Wochen. Die Voraussetzungen des Verzugs werden durch diese Regelung nicht berührt
4. Soweit eine Mitwirkung des Käufers gemäß §§ 7 und 8 dieser AGB zur Erfüllung unserer Leistungspflichten notwendig ist, beginnen die Leistungsfristen nicht zu laufen, bevor der Käufer diese Pflichten erfüllt hat.
1. Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm individuell gemessene Werte der gelieferten Solarmodule oder Solarkollektoren, insbesondere sog. Flash-Listen, zur Verfügung gestellt werden.
2. Soweit wir dem Käufer von einem Dritten (z.B. Hersteller) individuell gemessene Werte von Solarmodulen oder Solarkollektoren zur Verfügung stellen, entstehen hieraus keine vertraglichen Verpflichtungen für uns. Die Daten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch uns dar, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien vereinbart.
1. Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen zu beauftragen.
1. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts den Liefergegenstand nicht erhalten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. Wir werden den Käufer über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
2. Wir sind im Falle des Absatz 1 alternativ zum Rücktritt berechtigt, dem Käufer andere Waren als vereinbart anzubieten und eine angemes- sene Frist zur Annahme des Angebots zu setzen. In diesem Fall sind wir erst nach Ablehnung des Angebotes durch den Käufer oder nach Ablauf der Annahmefrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Wir sind ferner aus wichtigem Grund zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer uns gegenüber falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn unser Entgeltanspruch gegen den Käufer gefährdet ist, weil eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Käufer fruchtlos durchgeführt wurde, der Käufer die Versicherung an Eides Statt über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde.
1. Der Käufer stellt Informationen, Pläne und sonstiges Material, soweit dies zur Erbringung unserer vereinbarten Leistungen erforderlich ist, auf unsere Anforderung hin rechtzeitig zur Verfügung.
2. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig
- alle rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Bau und zur Inbetriebnahme der Anlage abzuklären. Zu diesen Fragen gehören bei photovoltaischen Anlagen Voraussetzungen und Umfang der Rechte und Pflichten des Käufers nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG). Soweit öffentlich-rechtliche oder privat- rechtliche Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind, ist der Käufer dafür verantwortlich, sie rechtzeitig einzuholen. Wir erteilen keine Steuer- und Rechtsberatung und empfehlen dem Käufer bei Unklarheiten, vor der Unterzeichnung der Bestellung die Beratung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen und unter Heranziehung der aktuellen Vergütungssätze nach dem EEG zu prüfen und zu entscheiden, ob der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das allgemeine Stromnetz eingespeist oder vom Anlagenbetreiber oder einem Dritten in unmittelbarer Nähe zur Anlage selbst verbraucht werden soll.
- den bei photovoltaischen Solaranlagen mit dem Netzbetreiber ggf. abzuschließenden Vertrag zu prüfen und zu verhandeln.
- abzuklären, ob und wie er die vertraglichen Leistungen finanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. Wir vermitteln keine Finanzdienstleistungen und erteilen diesbezüglich auch keine Beratung. Dem Käufer wird empfohlen, im Falle der Fremdfinanzierung vor der Unterzeichnung der Bestellung abzuklären, ob deren Finanzierungsanforderungen erfüllt werden.
- soweit erforderlich alle Maßnahmen umzusetzen oder zu veranlassen, die für die Einspeisung des Stroms aus einer Photovoltaikanlage erforderlich sind, aber nicht von unseren vertraglichen Leistungen umfasst werden (z.B. Bau einer Stromleitung oder Trafostation), ebenso zu prüfen, ob das Gebäude unter Berücksichtigung seiner statischen Gegebenheiten die Anlage aufnehmen kann. Dem Käufer obliegt die Prüfung, dass in allen von der Montage betroffenen Gebäudeteilen keine asbesthaltigen Stoffe enthalten sind, welche die vorgesehenen Montagearbeiten erschweren oder ausschließen.
1. Der Käufer muss dafür sorgen, dass vor Beginn der Montagearbeiten die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vorhanden sind
2. Bauliche Voraussetzungen sind insbesondere:
- freie Montageflächen für die Anlage und alle notwendigen Bestandteile;
- Bereitstellung eines Baugerüsts auf unsere Anforderung, soweit erforderlich; eine Bereitstellung durch uns wird nach Aufmaß berechnet;
- ausreichende Stromanschlüsse zur Durchführung von Montagearbeiten;
- zugängliche und begehbare Dachfläche im Falle der Dachmontage einer Anlage.
3. Der Käufer gestattet uns sowie von uns beauftragten Dritten freien Zugang zum Standort der Montage.
4. Absätze (1) bis (5) gelten entsprechend für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und für Ansprüche auf Aufwen- dungsersatz (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 Abs. 2, 635 Abs. 2 BGB).
5. Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
1. Eine Reduzierung des vertraglich vereinbarten Entgelts durch Mithilfe des Käufers ist nur dann möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist.
2. Wir weisen darauf hin, dass die Selbstmontage der Anlage oder Anlagenteile durch den Käufer auf eigene Gefahr geschieht. Der Anschluss einer Anlage an das öffentliche Stromnetz oder das Hausnetz muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
1. Ein Mangel der Anlage oder des Anlagenteils liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil der tatsächliche Ertrag oder Gewinn oder die tatsächliche Energieeinsparung der Anlage die Werte einer von uns oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreiten. Die Prognose stellt eine Schätzung dar auf der Grundlage von Erfahrungswerten, von deren Ergebnissen die tatsächlich erzielten Ergebnisse abweichen können. Ein Mangel der Anlage oder des Anlagenteils liegt auch nicht vor bei Fehlern, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Käufer oder Dritte, welche nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind, verursacht werden.
2. Offensichtliche Mängel der Anlage oder der Anlagenteile müssen uns innerhalb von zwei Wochen nach Montage der Anlage oder Anlagenteile oder – wenn keine Montage geschuldet wird – nach deren Übergabe angezeigt werden. Für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige durch den Käufer maßgeblich.
3. Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, sind wir nach Wahl des Käufers zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Sollte eine der beiden Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
4. Sollte die in Absatz (3) genannte Nacherfüllung fehlschlagen oder für den Käufer unzumutbar sein, oder sollten wir beide Arten der Nacherfüllung im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB verweigern, steht dem Käufer das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (Rücktritt). Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nach § 11 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt.
5. Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers soll – abgesehen von den Fällen des § 10 dieser AGB – weder ausgeschlossen, noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen, noch beschränkt werden.
2. Unsere vertragliche und deliktische Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen)
3. Im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haften wir nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
4. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Unberührt von diesen Regelungen bleibt die Haftung aus der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Unberührt bleiben auch unsere Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478f BGB.
Eine über unsere Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehende Garantie wird durch uns nicht übernommen, es sei denn, es besteht eine individuelle Garantievereinbarung.
Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers gegenüber uns haben schriftlich zu erfolgen.
1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist unsere Vergütung fällig, wenn die Montage abgeschlossen ist oder – wenn keine Montage geschuldet wird – bei Übergabe der Ware. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
2. Der Abzug von Skonto ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.
3. Gegen unsere Forderungen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers bleiben unberührt.
4. Zuschläge beziehen sich nur auf die Monteurleistungen- nicht auf KFZ, Maschinensätze bzw. Reinigungsmeter und Materialkosten!
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Anlagen und Anlagenteilen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Über Zwangsvollstreckungen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Käufer bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
Der Käufer ist verpflichtet, die von uns übergebenen Produktinstruktionen sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer unter besonderem Hinweis weiterzuleiten.
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
3. Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden oder der Vertrag unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware bzw. bei Teillieferungen die letzte Lieferung in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Sun Energie Konzept O/S Deutschland GmbH, August-Hanken-Straße 24, 26125 Oldenburg, Telefon: +49 (0)441 - 94954710, Telefax: +49 (0)441 - 94954719, E-Mail: kontakt@sunenergiekonzept.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch über das Kontaktformular auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Rücksendekosten und etwaige Demontagekosten sind von Ihnen zu tragen. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden):
An
Sun Energie Konzept O/S Deutschland GmbH
August-Hanken-Straße 24
26125 Oldenburg
Telefax: +49 (0)441 - 94954719
E-Mail: kontakt@sunenergiekonzept.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/
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